vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 12 Wr. AbgO

ARD 5249/15/2001 Heft 5249 v. 25.9.2001

(§ 12 Wr. AbgO) Aus der Veräußerung der im Eigentum des ehemaligen Geschäftsführers eines Gastronomieunternehmens stehenden Geschäftseinrichtung und des Inventars an einen Betriebsnachfolger dieses Gastronomieunternehmens kann auch dann noch nicht eine Haftung des Betriebsnachfolgers für Kommunalsteuer abgeleitet werden, wenn es sich zwar um die wesentlichen Grundlagen des gastronomischen Unternehmens gehandelt hat (vgl. VwGH 11. 7. 2000, 99/16/0465, ARD 5163/17/2000), der Veräußerer aber kein Unternehmen betrieben hat und der Vorgänger, auf dessen Betrieb sich die haftungsgegenständlichen Abgaben gründen, dem Erwerber nicht die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die wesentlichen Unternehmensgrundlagen verschafft hat oder zur Verschaffung der Verfügungsmacht beigetragen hat (vgl. VwGH 16. 12. 1999, 96/15/0126, ARD 5149/17/2000). VwGH 29.11.2000, 99/13/0259. (Bescheid aufgehoben)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte