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Umwandlung der Schillingbeträge in Euro-Beträge im ASVG

ARD 5247/27/2001 Heft 5247 v. 18.9.2001

Durch das Sozialversicherungs-Währungsumstellungs-Begleitgesetz (SV-WUBG), BGBl I 2001/67, ARD 5188/1/2001 und ARD 5229/4/2001, treten an die Stelle der im ASVG angeführten Schillingbeträge ab 1. 1. 2002 folgende Eurobeträge und an die Stelle der Währungsbezeichnung „S“ die Währungsbezeichnung „€“:

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