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§ 1 Abs 1 Z 5, § 7 Wr. VergnStG

ARD 5246/47/2001 Heft 5246 v. 14.9.2001

(§ 1 Abs 1 Z 5, § 7 Wr. VergnStG) Wird ein Lokalbetreiber wegen Nichtentrichtung von Vergnügungssteuer für Stripteasevorführungen bestraft, vermag auch der Umstand, dass ein allfälliger Getränkekonsum bei solchen Darbietungen bei der Berechnung der Vergnügungssteuer gemäß § 7 Wiener Vergnügungssteuergesetz iVm § 3 und § 15 Wr. VergnStG berücksichtigt wird, nichts an der Strafbarkeit zu ändern, weil im vorliegenden Fall Steuergegenstand allein die Vorführungen bilden. VwGH 22.02.2001, 98/15/0161. (Beschwerde abgewiesen)

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