vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 12 Abs 1 UStG

ARD 5246/37/2001 Heft 5246 v. 14.9.2001

(§ 12 Abs 1 UStG) Voraussetzung für die Berechtigung zum Vorsteuerabzug ist das Vorliegen einer Rechnung, in der die tatsächlich gelieferten Gegenstände ausgewiesen sind. Liegt eine Diskrepanz zwischen tatsächlich gelieferter Ware und in der Rechnung enthaltener Bezeichnung vor, ist der Vorsteuerabzug zu versagen, wobei es auf eine - behauptete - Gutgläubigkeit des Leistungsempfängers nicht ankommt. Bei Lieferung eines solchen "aliud" kommt es auf die Frage der handelsüblichen Bezeichnung der verrechneten Ware daher nicht mehr an. VwGH 22.06.2001, 98/13/0043. (Beschwerde abgewiesen)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte