vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 6 Z 3 EStG

ARD 5245/27/2001 Heft 5245 v. 11.9.2001

(§ 6 Z 3 EStG) Eine Verbindlichkeit, die nicht die konkrete Gegenleistung für eine bezogene Leistung darstellt, ist in jenem Zeitpunkt zu passivieren, in dem die betreffende Belastung dem Grunde nach auftritt. Rentenverpflichtungen sind mit dem Barwert der künftigen Auszahlungen anzusetzen. Der Rentenbarwert ist nach versicherungsmathematischen Grundsätzen zu berechnen und gemäß § 6 Z 3 EStG zu jedem Bilanzstichtag neu zu bewerten. Verpflichtete sich daher eine Kommanditgesellschaft zu Pensionszahlungen für den Fall, dass die GmbH keine Zahlungen mehr leisten sollte, und hatte sie die laufenden Pensionszahlungen seit dem Konkurs der GmbH (am 26. 6. 1990) ab dem Jahr 1990 tatsächlich zu erbringen, sind die Pensionszahlungen jedenfalls als Verbindlichkeit auszuweisen gewesen. VwGH 29.05.2001, 98/14/0103. (Beschwerde abgewiesen)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte