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Umwandlung der Schillingbeträge in Euro-Beträge im BewG und im FinStrG

ARD 5245/18/2001 Heft 5245 v. 11.9.2001

Euro-Umstellung im BewG

Durch das Euro-Steuerumstellungsgesetz (EuroStUG), BGBl I 2001/59, ARD 5226/1/2001, treten an die Stelle der im BewG angeführten Schillingbeträge ab 1. 1. 2002 folgende Eurobeträge und an die Stelle der Währungsbezeichnung „S“ die Währungsbezeichnung „€“:

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