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Insolvenz-Ausfallgeld für laufendes Entgelt nach Ausgleichseröffnung

ARD 5245/2/2001 Heft 5245 v. 11.9.2001

(§ 3a Abs 3 IESG) Auch wenn das Entgelt von Arbeitnehmern bereits für den Monat der Ausgleichseröffnung offen ist, reicht es zur Sicherung des Insolvenz-Ausfallgeldes für laufendes Entgelt für die Zeit zwischen Ausgleichseröffnung und Anschlusskonkurs, dass das Dienstverhältnis in dem der Eröffnung des Ausgleichsverfahrens folgenden Monat (durch Austritt) beendet wird.

OGH 15.02.2001, 8 Ob S 19/01d

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