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Art 119 EGV

ARD 5244/41/2001 Heft 5244 v. 7.9.2001

(Art 119 EGV) Die Bestimmungen, die einen über 60 Jahre alten weiblichen Arbeitnehmer vom Bezug der Vorruhestandsleistungen, die zur Ergänzung der Arbeitslosenunterstützung gewährte zusätzliche Entlassungsentschädigungen darstellen, ausschließen, während diese Entschädigungen männlichen Arbeitnehmern bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres gewährt werden, fallen nicht unter Art 5 RL 76/207/EWG des Rates v. 9. 2. 1976 [zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen], weil diese zusätzliche Entschädigung Entgelt iSd Art 119 EGV (Art 117 EGV bis Art 120 EGV sind durch Art 136 EG bis Art 143 EG ersetzt worden) darstellt. EuGH 13.07.2000, Rs. C-166/99 , Fall Defreyn.

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