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Änderung von SV-Werten ab 1. 1. 2002

ARD 5244/15/2001 Heft 5244 v. 7.9.2001

Wie verlautet, soll die Aufwertungszahl , die die Veränderung der beitragsbezogenen Werte bewirkt, ab 1. 1. 2002 voraussichtlich mit 1,018 festgesetzt werden.

Dieser Faktor würde ab 1. 1. 2002 u.a. folgende neue Werte bewirken:

Höchstbeitragsgrundlage

täglich

110,-,

(§ 108 Abs 3 ASVG):

monatlich

3.300,-,

Geringfügigkeitsgrenze

täglich

23,16,

(§ 5 Abs 2 Z 1 ASVG):

monatlich

301,54.

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