(§ 227 Abs 1 Z 1, § 231 Z 2 ASVG) Wird durch eine Universitätsbestätigung eine Inskription eines Versicherten nicht bestätigt, hat die Behörde die Berücksichtigung dieses Zeitraumes für die Nachentrichtung von Beiträgen für Schul- und Studienzeiten im Spruch des Bescheides zu begründen. VwGH 21.09.1999, 99/08/0041. (Beschwerde abgewiesen)