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§ 82 Abs 2 Vlbg. AbgabenverfahrensG

ARD 5240/14/2001 Heft 5240 v. 24.8.2001

(§ 82 Abs 2 Vlbg. AbgabenverfahrensG idF LGBl f. Vorarlberg 1992/3) Nationale Erstattungsvorschriften dürfen die Ausübung der durch die Gemeinschaftsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (vgl. VwGH 4. 3. 1999, 98/16/0166, ARD 5091/53/2000). Daraus ergibt sich, dass die Monatsfrist des § 82 Abs 2 Vlbg. Abgabenverfahrensgesetz idF LGBl f. Vorarlberg 1992/3 zur Berichtigung einer Abgabenerklärung gemessen am gemeinschaftsrechtlichen Rechtsschutzstandard zu kurz und damit durch das Gemeinschaftsrecht verdrängt und unanwendbar ist. VwGH 11.07.2000, 2000/16/0171, 0176, 0180. (Bescheide aufgehoben)

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