vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 49 Abs 2 AlVG

ARD 5238/22/2001 Heft 5238 v. 14.8.2001

( § 49 Abs 2 AlVG ) Entschuldigt ein Arbeitsloser neben seinen sonstigen Einwänden gegen die Vorschreibung von Kontrollterminen die Nichteinhaltung weiterer Kontrolltermine damit, dass er eine Kreislaufschwäche bzw. Migräne hatte und sich hinlegen musste, und führt er in den Berufungen textbausteinartig aus, dass Kontrollmeldungen überflüssig seien, eine Kontrollmeldungsnachsicht gesetzlos und willkürlich verweigert worden sei und von den beiden als Entschuldigungsgrund zur Auswahl stehenden Varianten „Migräneanfall“ oder „Kreislaufschwächeanfall“ jeweils der Migräneanfall durchgestrichen wurde, um den Kreislaufschwächeanfall geltend zu machen, kann den in der beschriebenen Art und Weise vorgebrachten „Entschuldigungen“ kein ernsthafter Erklärungswert iSd § 49 Abs 2 AlVG beigemessen werden. VwGH 20.09.2000, 97/08/0622, 98/08/0344, 0413 und 0415. (Beschwerden abgewiesen)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte