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§ 12 Abs 3 lit h AlVG

ARD 5238/17/2001 Heft 5238 v. 14.8.2001

( § 12 Abs 3 lit h AlVG ) § 12 Abs 3 lit h AlVG, wonach „ein Lehrbeauftragter in den Semester- und Sommerferien“ nicht als arbeitslos gilt, ist - einerseits unter Bedachtnahme auf den Zweck der Vermeidung einer „Doppelversorgung“ und andererseits in Anbetracht des Umstandes, dass grundsätzlich Lehraufträge nur semesterweise erteilt werden und kein Anspruch auf Weiterbestellung besteht - auch dann, wenn nach einem zuletzt für ein Wintersemester erteilten Lehrauftrag kein neuer Lehrauftrag für das Sommersemester erteilt wird, in Bezug auf das Wintersemester anzuwenden. VwGH 20.12.2000, 95/08/0164. (Bescheid aufgehoben)

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