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Partei- und Prozessfähigkeit eines Betriebsrats im Wahlanfechtungsverfahren

ARD 5238/9/2001 Heft 5238 v. 14.8.2001

( § 62a, § 62c ArbVG ) Die Partei- und Prozessfähigkeit eines Betriebsrats, dessen Tätigkeitsdauer durch die Ungültigkeitserklärung der Wahl geendet hat, besteht in Bezug auf das gerichtliche Wahlanfechtungsverfahren bis zu dessen Abschluss fort.

OGH 29.03.2001, 8 Ob A 163/00d

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