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Spontane Hilfeleistung im landwirtschaftlichen Betrieb durch Flüchtlinge

ARD 5237/19/2001 Heft 5237 v. 10.8.2001

( § 2 Abs 2 AuslBG ) Spontane Hilfeleistungen im landwirtschaftlichen Betrieb durch auf dem Anwesen des Landwirtes untergebrachte bosnische Kriegsflüchtlinge stellen als Gefälligkeitsdienste keine verbotene Ausländerbeschäftigung dar.

VwGH 04.04.2001,.. 99/09/0148

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