vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 4 Abs 5 UStG 1972

ARD 5235/35/2001 Heft 5235 v. 3.8.2001

( § 4 Abs 5 UStG 1972 ) Marktübliche Gewinnchancen bei Geldspielautomaten liegen zwischen 50% und 80%, was einen Vervielfacher von zumindest 2,5 rechtfertigt (vgl. VwGH 24. 3. 1998, 96/14/0127, ARD 4952/25/98). Vor diesem Hintergrund ist die Annahme einer Gewinnchance von 45% und deshalb ein Vervielfacher von 1,8 auf den Kasseninhalt bzw. 1,5 auf das Bruttoeinspielergebnis für die Ermittlung des Umsatzes nicht rechtswidrig. VwGH 14.12.2000, 95/15/0189. (Beschwerde abgewiesen)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte