vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 3a Abs 12 UStG, § 29 BAO

ARD 5235/27/2001 Heft 5235 v. 3.8.2001

( § 3a Abs 12 UStG, § 29 BAO ) Wird über einen inländischen Server die eigentliche Leistung, nämlich ein Sex-Hotline-Dienst, erbracht, stellt dies einen wesentlichen und signifikanten Bestandteil der gewerblichen Tätigkeit dar und es bildet die Betriebsstätte nicht die Gebäuderäumlichkeit, sondern der Ort der darin aufgestellten Maschine, an der keine Mitbenützung anderer stattfindet. BMF 21.05.2001, EAS 1863. (SWI 2001/243, Heft 6)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte