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§ 2 lit d ParkgebührenG f. d. Stadt Salzburg

ARD 5233/42/2001 Heft 5233 v. 27.7.2001

( § 2 lit d ParkgebührenG f. d. Stadt Salzburg ) Eine Ausnahmebewilligung von einer Kurzparkzonenregelung bedeutet nicht, dass dadurch auch das Parken in Parkverbotszonen innerhalb der Kurzparkzone zulässig wäre. Dennoch kann aber aus abgabenrechtlicher Sicht eine Gebührenpflicht für Halte- und Parkverbotszonen innerhalb gebührenpflichtiger Kurzparkzonen bestehen. VwGH 24.01.2000, 97/17/0331, 98/17/0219. (Beschwerden abgewiesen)

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