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§ 63 Abs 1 Z 3 EStG

ARD 5233/27/2001 Heft 5233 v. 27.7.2001

( § 63 Abs 1 Z 3 EStG ) Ein Freibetragsbescheid iSd § 63 Abs 1 EStG kann betreffend außergewöhnliche Belastungen nur solche Beträge enthalten, die bei der Veranlagung berücksichtigt wurden. Außerdem können nur außergewöhnliche Belastungen nach § 34 Abs 6 EStG (mit Ausnahme von Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden) in den Freibetragsbescheid aufgenommen werden. Unterhaltszahlungen des Abgabepflichtigen sind daher nicht in den Freibetragsbescheid aufzunehmen. VwGH 05.04.2001, 2000/15/0187. (Beschwerde abgewiesen)

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