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§ 1431 ABGB

ARD 5233/14/2001 Heft 5233 v. 27.7.2001

( § 1431 ABGB ) Einschulungskosten, die keine Spezialkenntnisse vermitteln, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auch in anderen Unternehmen verwendet werden können, sind auch dann nicht rückforderbar, wenn dies einzelvertraglich vereinbart wurde. ASG Wien 28.04.2000, 22 Cga 114/96m, rk.

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