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§ 6 GEG, § 62 AVG

ARD 5228/55/2001 Heft 5228 v. 10.7.2001

( § 6 GEG, § 62 AVG ) Für das Verfahren zur Einbringung der Gerichtsgebühren gelten die allgemeinen Grundsätze eines geordneten rechtsstaatlichen Verfahrens. Ein berichtigter Bescheid bildet daher mit dem Berichtigungsbescheid eine rechtliche Einheit. VwGH 27.01.2000, 99/16/0007. (Beschwerde abgewiesen)

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