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§ 18 GGG

ARD 5228/53/2001 Heft 5228 v. 10.7.2001

( § 18 GGG ) Für die Berechnung der Gerichtsgebühr kann das Gericht den Streitwert bindend herabsetzen. VwGH 16.12.1999, 99/16/0309. (Bescheid aufgehoben)

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