vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 4 Abs 6 Z 3 lit c AuslBG

ARD 5228/9/2001 Heft 5228 v. 10.7.2001

( § 4 Abs 6 Z 3 lit c AuslBG ) Das gesamtwirtschaftliche Interesse an der Beschäftigung eines beantragten ausländischen Stallburschen mit handwerklichen Fähigkeiten für ein Fiakerunternehmen setzt ein qualifiziertes - über das betriebsbezogene wirtschaftliche Interesse des Betriebes an der Befriedigung eines derartigen Arbeitskräftebedarfes hinausgehendes - Interesse voraus. Die Bedeutung des Fiakergewerbes in Wien für die Ankurbelung der österreichischen Wirtschaft kommt dabei im Ergebnis nicht zum Tragen, wenn der Arbeitgeber - hinsichtlich der mangelnden Auslastung der Fiaker - nicht darlegen kann, weshalb die Beschäftigung der beantragten Arbeitskraft nicht bloß den Effekt einer Verbesserung der wirtschaftlichen Position seines Unternehmens im Wettbewerb mit anderen Fiakern in Wien, sondern eine im gesamtwirtschaftlichen Interesse liegende Erhöhung des Umsatzes des gesamten Fiakergewerbes zur Folge hätte. VwGH 03.07.2000, 97/09/0312. (Beschwerde abgewiesen)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte