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LStR 1999 - Euro-Umrechnung

ARD 5227/35/2001 Heft 5227 v. 6.7.2001

BMF 02.07.2001

( § 3 Abs 1 Z 14 und Z 17 EStG ) Im Zuge der Überarbeitung der Lohnsteuerrichtlinien 1999 werden folgende Eurobeträge festgelegt, die für Lohnzahlungszeiträume ab 1. 1. 2002 Anwendung finden werden:

LStR 1999

Schillingbetrag bis Ende 2001

Eurobetrag ab 2002

Rz 78 - Steuerfreier Vorteil aus Teilnahme an Betriebsveranstaltung

5.000,-

365,-

Rz 78 - Steuerfreie Sachzuwendung

2.550,-

186,-

Rz 94 - Essensbons für Gasthaus, Kantine etc.

60,-

4,40

Rz 95, Rz 96 und Rz 97 - Essenbons für Lebensmittel, die auch mit nach Hause genommen werden können

15,-

1,10

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