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BGBl II 2001/213

ARD 5224/5/2001 Heft 5224 v. 26.6.2001

Neufestsetzung von Gerichtsgebühren und Bemessungsgrundlagen mit 1. 7. 2001. Gemäß § 31a Gerichtsgebührengesetz sind die Gerichtsgebühren um 10% anzuheben, wenn der Verbraucherpreisindex gegenüber der der letzten Festsetzung zugrunde liegenden Indexzahl um 10% gestiegen ist. Verordnung des BMJ; BGBl II 2001/213, ausgegeben am 12. 6. 2001.

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