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§ 273 § 255 ASVG

ARD 5223/27/2001 Heft 5223 v. 22.6.2001

( § 273 , § 255 ASVG ) Der Eintritt des Versicherungsfalles der geminderten Arbeitsfähigkeit ist ausschließlich nach der tatsächlichen Tätigkeit des Versicherten zu beurteilen. Es kommt daher nicht darauf an, ob er als Arbeiter oder Angestellter eingeordnet war, sondern ob er Angestelltentätigkeiten iSd § 1 Abs 1 AngG verrichtet hat.

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