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Kundmachung von Personalvertretungsbeschlüssen

ARD 5220/34/2001 Heft 5220 v. 7.6.2001

( § 10, § 13 Tir. LPVG ) Der Beschluss einer Personalvertretung, dessen Kundmachung bloß im Internet beabsichtigt ist und der aus Zweckmäßigkeitsgründen dem Obmann der Personalvertretung gesetzliche Befugnisse der Personalvertretung zuweist, ist als gesetzwidrig aufzuheben.

VfGH 30.09.2000, V 47/00

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