( § 67 Abs 10 ASVG ) Eine ständige Verwaltungsübung der Gebietskrankenkasse, die Spieler eines Vereins (hier: Fußballverein) als nicht versicherungspflichtig anzusehen, indem sie den Spielern „Amateurstatus“ zugestanden hat, kann bei Vorliegen entsprechender Feststellungen darüber, wie die Beschäftigungsverhältnisse der Spieler gestaltet gewesen sind, ob danach deren Versicherungspflicht durch verwaltungsgerichtliche Judikatur in vergleichbaren Fällen bereits bei Beginn des Haftungszeitraums als zweifelsfrei geklärt anzusehen gewesen ist sowie welche Praxis die Gebietskrankenkasse vor und während des Haftungszeitraums diesbezüglich geübt hat und ob diese Praxis bei den behaupteten Beitragsprüfungen tatsächlich zu keinen Beanstandungen geführt hat, Verschulden des Geschäftsführers an der Nichtentrichtung der Sozialversicherungsbeiträge begründen. VwGH 20.12.2000, 98/08/0058. (Bescheid aufgehoben)