Aufhebung der Verordnungen über die steuerliche Behandlung des grenzüberschreitenden Personenverkehrs auf der Straße im Verhältnis zu Finnland, Frankreich, Großbritannien, Jugoslawien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Polen, Schweden, Schweiz, Spanien, Tschechoslowakei und Ungarn mit 1. 7. 2001. Damit sind Personenbeförderungen im Inland von Unternehmen aus diesen Ländern mit im Ausland zugelassenen Kfz im Inland nicht mehr von der Umsatzsteuer befreit. Verordnung des BMF; BGBl II 2001/184, ausgegeben am 15. 5. 2001.