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§ 294 Abs 5 ASVG

ARD 5217/19/2001 Heft 5217 v. 23.5.2001

( § 294 Abs 5 ASVG ) Bei der entfallenden Anrechnungsverpflichtung auf die Ausgleichszulage eines geschiedenen Pensionisten, der auf seinen Unterhalt verzichtet hat, wird ausschließlich auf den durch den Pensionsantrag ausgelösten Stichtag abgestellt. OLG Wien 03.03.1999, 8 Rs 339/98. (ZAS Jud. 1/2001)

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