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Umfang der Auskunftspflicht über Ausländerbeschäftigung

ARD 5217/6/2001 Heft 5217 v. 23.5.2001

( § 26 Abs 1, § 28 Abs 1 Z 2 AuslBG idF BGBl 1994/314 ) Eine Auskunft, ob ein konkret betretener oder in der Vergangenheit allenfalls verwendeter Ausländer einem Betrieb als Arbeitnehmer zuzuordnen ist, kann nicht im Rahmen der Mitteilungspflicht des Arbeitgebers über Anzahl und Namen der im Betrieb beschäftigten Ausländer unter Androhung strafrechtlicher Sanktionen erzwungen werden.

VwGH 28.09.2000, 98/09/0022

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