( § 20 Abs 1 Z 3 EStG, § 1 Abs 1 Z 2 lit c UStG, 6. MwSt-RL ) Aus einer Anfragebeantwortung der EU-Kommission geht hervor, dass die durch das Sparpaket 1995 eingeführte De-facto-Halbierung des Vorsteuerabzuges bei Geschäftsessen gegen EU-Recht verstößt (vgl. ÖStZ 2001/110, Heft 4, ARD 5207/9/2001, hinsichtlich Eigenverbrauchsbesteuerung).