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§ 301 Abs 3 EO, § 1294 ABGB

ARD 5215/36/2001 Heft 5215 v. 15.5.2001

( § 301 Abs 3 EO, § 1294 ABGB ) Lässt es eine seit mehr als 15 Jahren im Rahmen des Witwenfortbetriebes tätige Gewerbeberechtigte ohne den ausreichenden Nachweis ihrer Vertretungsberechtigung für einen Arbeitgeber als Drittschuldner dabei bewenden, dass ihr ein Postbediensteter die Übergabe eines hinterlegten Zahlungsverbots verweigert, ohne dass weitere Schritte am Postamt veranlasst worden sind, um die Aushändigung des Rückscheinbriefes zu bewerkstelligen, und wurde auch weiter nichts unternommen, um bei dem durch die Hinterlegungsanzeige bekannt gewordenen absendenden Gericht die Ausfolgung des zugestellten Zahlungsverbots zu erlangen, ist dies ausgehend von den Pflichten eines Arbeitgebers als fahrlässiges Verhalten anzusehen, das den Drittschuldner für eine Drittschuldnerklage kostenersatzpflichtig werden lässt. OLG Wien 30.10.2000, 7 Ra 311/00g.

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