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Bildungsfreibetrag bei Rechnungslegung im Konzern und Personalgestellung und Dienstzuteilung im Organkreis

ARD 5215/28/2001 Heft 5215 v. 15.5.2001

BMF 04.04.2001

1. Mittelbare Rechnungslegung im Konzern

( § 4 Abs 4 Z 8 EStG ) Formelle Voraussetzung für die Geltendmachung des Bildungsfreibetrages ist gemäß § 4 Abs 4 Z 8 EStG 1988 das Vorliegen einer Rechnung, die dem Arbeitgeber von einer von ihm verschiedenen Aus- und Fortbildungseinrichtung (über Bildungsmaßnahmen an Arbeitnehmern) gelegt wird (Rz 1369 EStR 2000).

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