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Keine Förderung der Allgemeinheit durch einen Golfclub

ARD 5213/31/2001 Heft 5213 v. 8.5.2001

( § 2 Z 6 GewStG, § 34, § 35 BAO ) Haben die Mitglieder eines Golfclubs bei Erstbeitritt über S 70.000,- zu entrichten, dient der Verein nicht der Förderung der Allgemeinheit und ist nicht gemeinnützig und daher nicht von der Gewerbesteuer befreit.

VwGH 26.06.2000, 95/17/0003

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