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Kosten für Erholungsaufenthalt - keine außergewöhnliche Belastung

ARD 5212/20/2001 Heft 5212 v. 3.5.2001

( § 34 EStG ) Reisen, bei denen keine Kur- und Therapiekosten anfallen, können auch dann nicht als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, wenn sie für die Gesundheit von Vorteil sind.

VwGH 22.02.2001, 98/15/0123

Abgrenzung Kurreise zu Erholungsreise

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