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Außergewöhnliche Belastung bei auswärtiger Berufsausbildung von Kindern

ARD 5212/17/2001 Heft 5212 v. 3.5.2001

( § 34 Abs 8 EStG ) Bei Prüfung der Frage, ob der Pauschbetrag des § 34 Abs 8 EStG für die auswärtige Berufsausbildung von Kindern zu gewähren ist, sind hinsichtlich der Zumutbarkeit des Zeitaufwandes für Fahrten zwischen Schule (Ausbildungsstätte) und Wohnort nicht nur die Fahrzeiten mit öffentlichen Verkehrsmitteln, sondern auch die Wartezeiten zu berücksichtigen.

VwGH 31.10.2000, 95/15/0196

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