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Lohnerhöhung für Bauarbeiter ab 1. 5. 2001

ARD 5210/9/2001 Heft 5210 v. 24.4.2001

(KV-Bauindustrie und -gewerbe) Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne der Bauarbeiter im Bauhauptgewerbe und in der Bauindustrie und die Lehrlingsentschädigungen werden mit 1. 5. 2001 um 2,9% und mit 1. 5. 2002 um 2,8% angehoben. Die bestehenden Überzahlungen bleiben aufrecht.

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