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BGBl II 2001/161

ARD 5210/5/2001 Heft 5210 v. 24.4.2001

Verordnung des BMWA über die Beschäftigung von Ausländern im Sommerfremdenverkehr. Ein Kontingent in der Höhe von 4.785 ausländischen Saisonarbeitskräften wird bundesweit festgelegt, deren Beschäftigungsbewilligungen 6 Monate nicht überschreiten und nicht nach dem 31. 10. 2001 enden dürfen. BGBl II 2001/161, ausgegeben am 19. 4. 2001.

Anm.: Siehe hiezu BGBl II 2001/233, ARD 5227/5/2001, betreffend weitere Kontingente.

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