( § 1 Abs 1 AHG, Art 44 EG ) Ein Amtshaftungsanspruch kann auch dann entstehen, wenn eine österreichische Behörde EU-Gemeinschaftsrecht schuldhaft nicht oder nicht richtig anwendet (hier: Verletzung der Niederlassungsfreiheit durch Beschränkung des Grunderwerbs für Ausländer).
OGH 06.10.2000, 1 Ob 12/00x