( § 33 Abs 1 FinStrG, § 184 BAO ) Aus dem Umstand, dass ein Steuerpflichtiger jahrelang seinen steuerlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, kann nicht die Annahme abgeleitet werden, dass sich sein Vorsatz in Form der Wissentlichkeit auf die letztlich nach Schätzung bescheidmäßig festgesetzte Steuerschuld in der gesamten Höhe bezogen hat. OGH 11.11.1999, 12 Os 82/99.