BMF 11.01.2001
( § 32, § 37 EStG ) Gemäß § 32 Z 1 lit a EStG 1988 gehören zu den Einkünften iSd § 2 Abs 3 EStG 1988 auch Entschädigungen, die für entgangene oder entgehende Einnahmen einschließlich eines Krankengeldes und vergleichbarer Leistungen gewährt werden.