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Entgeltanspruch aus der Zurverfügungstellung von Gewerbescheinen

ARD 5206/11/2001 Heft 5206 v. 6.4.2001

( § 9, § 39 GewO 1994, § 1151, § 877, § 879 ABGB ) Für die bloße Zurverfügungstellung des Gewerbescheines kann weder ein Entgeltanspruch aus einem Dienst- oder freien Dienstverhältnis noch ein bereicherungsrechtlicher Anspruch abgeleitet werden.

ASG Wien 3. 2. 2000, 6 Cga 148/99y, rk.

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