vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Vergleichssummen

ARD 5204/2/2001 Heft 5204 v. 30.3.2001

Was ist der Unterschied zwischen

Vergleich und Verzicht?

Während beim Verzicht ein Berechtigter ein bereits erworbenes Recht aufgibt, ohne dass er ein anderes erwirbt, werden beim Vergleich unter beiderseitigem Nachgeben strittige oder zweifelhafte Rechte festgelegt (§ 1380 ABGB).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!

Stichworte