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§ 11 Vlbg. SHG

ARD 5203/38/2001 Heft 5203 v. 27.3.2001

( § 11 Vlbg. SHG ) Das Vorarlberger Sozialhilfegesetz schließt auch für den Fall der regelmäßigen tatsächlichen Erbringung geschuldeter Ersatzleistungen für gewährte Sozialhilfe die bescheidmäßige Vorschreibung dieser Leistungen nicht aus. VwGH 23.05.2000, 99/11/0372. (Beschwerde abgewiesen)

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