( § 1 IESG, § 879 ABGB ) Entgeltansprüche aus - wegen fremdunüblichen Entgeltverzichts - atypischen Dienstverhältnissen in Form von Schein-(Werk-)verträgen sind gegenüber dem Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds nicht gesichert.
OGH 28.09.2000, 8 Ob S 58/00p
( § 1 IESG, § 879 ABGB ) Entgeltansprüche aus - wegen fremdunüblichen Entgeltverzichts - atypischen Dienstverhältnissen in Form von Schein-(Werk-)verträgen sind gegenüber dem Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds nicht gesichert.
OGH 28.09.2000, 8 Ob S 58/00p