( § 3 Abs 3, § 16 KommStG, § 24 DAK-G 1996 ) Wird in einem anderen Gesetz bestimmt, dass eine Institution (hier: Diplomatische Akademie) abgabenrechtlich als Körperschaft öffentlichen Rechts und nicht als Betrieb gewerblicher Art anzusehen sei, unterliegt sie nicht der Kommunalsteuer.
VwGH 31.01.2001, 2000/13/0193