( § 863 ABGB ) Die Aufforderung zum sofortigen Verlassen des Büros, die in anderen Fällen ein starkes Indiz für eine schlüssige Entlassungserklärung wäre, wird durch ein Kündigungsschreiben relativiert und als einfache Dienstfreistellung erklärt. ASG Wien 01.02.2000, 29 Cga 221/98a, rk.