( § 225 BAO ) Die Geltendmachung einer sachlichen Haftung nach den Bestimmungen des § 225 Abs 1 BAO wegen zu Unrecht erfolgter Inanspruchnahme des formlosen, sicherstellungsfreien Vormerkverkehrs von mehreren Kfz und damit der Nichtabfuhr der Einfuhrumsatzsteuer ist keine Maßnahme der Abgabenfestsetzung, sondern stellt einen Schritt der Abgabeneinhebung dar. Für die Erlassung eines Bescheides nach § 225 Abs 1 BAO kommt es dabei nicht darauf an, ob die Abgabe dem Abgabenschuldner - der mit dem Adressaten des Sachhaftungsbescheides keineswegs ident sein muss - bereits vorgeschrieben ist oder ob ein erlassener Abgabenbescheid in Rechtskraft erwachsen ist. VwGH 16.12.2000, 98/16/0157. (Beschwerde abgewiesen)