( § 34 EStG ) Die Kosten für den Besuch einer auf anthroposophischer Pädagogik beruhenden Privatschule (hier: Freie Waldorfschule) können nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden.
( § 34 EStG ) Die Kosten für den Besuch einer auf anthroposophischer Pädagogik beruhenden Privatschule (hier: Freie Waldorfschule) können nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden.